Sie haben keine Hebamme gefunden?

Sie haben keine Hebamme gefunden?

Trotz intensiver Suche mit mehreren Anfragen bei Hebammen finden viele Schwangere keine Hebamme mehr, die sie betreut. Wenn Sie auch betroffen sind, so können Sie in der Hebammensuchmaschine Ihre Postleitzahl oder Ihre Vorwahl eingeben und nach weiteren Hebammen suchen unter:

Sie können helfen!

Sie können helfen!

Sie können die Unterversorgung melden, damit sich etwas ändert. Auf der Website des Deutschen Hebammenverbandes finden Sie alle Informationen- eine Meldung ist da ganz unkompliziert möglich. Sie brauchen nur dem Link unten folgen.

Ihr gesetzlicher Anspruch

Ihr gesetzlicher Anspruch

Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Hebammenhilfe. Krankenkassen sollen bundesweit eine Versorgung mit Hebammenhilfe gewährleisten. Da Sie diese aber nicht in Anspruch nehmen können, wenden Sie sich an Ihre Krankenkasse. Dazu können Sie die folgende Briefvorlage verwenden, klicken Sie auf Download.

Warum es immer weniger Hebammen gibt, die freiberuflich arbeiten, erfahren Sie unter folgenden Links:

Warum es immer weniger Hebammen gibt, die freiberuflich arbeiten, erfahren Sie unter folgenden Links: