Herzlichen Glückwunsch
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Sie erwarten
ein Kind!

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HERZLICH WILLKOMMEN AUF MEINER
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Mitglied:

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ICH FREUE MICH AUF SIE!

Kai Esther Schlender
Hebamme & Stillberaterin

WAS ICH FÜR SIE TUN KANN

Meine Leistungen

Meine Leistungen

Hier finden Sie einen kurzen Auszug meiner Leistungen. Gerne berate ich Sie persönlich
bei weiteren Fragen.

Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft ist ein besonderer Lebensabschnitt.

Geburt

Hebammen können Geburten eigenverantwortlich betreuen.

Wochenbett

Nach der Geburt ändert sich vieles im Leben der jungen Familie.

Stille Geburt

Manchmal geht eine Schwangerschaft nicht glücklich zu Ende.

K-Taping

In der Schwangerschaft und nach der Geburt gibt es viele Beschwerden, bei denen das K-Tape zum Einsatz kommen kann.

Hypnose

Hier werden Frauen individuell auf eine natürliche und selbstbestimmte Geburt vorbereitet.

Atuelles

Hebamme Hamminkeln - Kai Esther Schlender - Hausgeburten

Hausgeburten

Ab Sommer 2024 biete ich Hausgeburten an. Anmeldungen ab sofort möglich.

EINE SCHWANGERSCHAFT IST

ein besonderer Lebensabschnitt.

ein besonderer Lebensabschnitt.

Dieser bringt körperliche, seelische und soziale Veränderungen mit sich. Dadurch können viele Fragen und manchmal auch Sorgen hervorgerufen werden.

Hebammen sind Fachfrauen und unterstützen Sie in dieser besonderen Lebensphase. Mit Beginn der Schwangerschaft können Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

Als freiberufliche Hebamme begleite ich schwangere Frauen in Hamminkeln und Umgebung.

EINE SCHWANGERSCHAFT IST

ein besonderer Lebensabschnitt.

ein besonderer Lebensabschnitt.

Dieser bringt körperliche, seelische und soziale Veränderungen mit sich. Dadurch können viele Fragen und manchmal auch Sorgen hervorgerufen werden.

Hebammen sind Fachfrauen und unterstützen Sie in dieser besonderen Lebensphase. Mit Beginn der Schwangerschaft können Sie Hebammenhilfe in Anspruch nehmen.

Als freiberufliche Hebamme begleite ich schwangere Frauen in Hamminkeln und Umgebung.

AUCH DAS MACHE ICH FÜR SIE

in der Schwangerschaft

in der Schwangerschaft

Leistungen nach der Geburt

Leistungen nach der Geburt

UMFASSENDE WOCHENBETTBETREUUNG
BETREUUNG, von Mutter & Kind
STILL- UND ERNÄHRUNGSBERATUNG
BEHANDLUNG VON STILLPROBLEMEN
bei Mutter & Kind
HAUSBESUCHE
BETREUUNG
Hausgeburt, nach ambulanter Geburt/
Beratung
zur Vereinbarkeit von Stillen & Beruf
Familienplanung
K-Taping®- Behandlung
Informationen und Kosten auf Anfrage
Betreuung
nach Geburt eines Kindes mit besonderen Bedürfnissen z.B. angeborener oder erblicher Erkrankung
Betreuung
nach Zwillings- und Drillingsgeburt
Betreuung
nach Frühgeburt
Betreuung
nach Adoption eines Neugeborenen
Betreuung
nach Kindsverlust
FRAGEN UND ANTWORTEN

Häufige Fragen

Häufige Fragen

Nein. Hebammen sind Fachfrauen für Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit. Hebammen können Schwangerschaften feststellen und Ihnen neben dem Mutterpass auch eine Bescheinigung über den errechneten Termin ausstellen (z.B. für den Arbeitgeber).

Nein. Hebammenbetreuung ist ab dem ersten Tag der Schwangerschaft möglich. Gerade in den ersten 12 Wochen ergeben sich viele Fragen und Unsicherheiten, manchmal auch Schwangerschaftsbeschwerden, da ist die Hebamme die richtige Ansprechpartnerin.

Am besten suchen Sie eine Hebamme, wenn Sie einen positiven Schwangerschaftstest haben. Die Hebamme kann Ihnen Ihren Mutterpass ausstellen und auch die notwendigen Blutuntersuchungen durchführen. Aufgrund von massivem Hebammenmangel sollten Sie keine unnötige Zeit verstreichen lassen, um noch eine passende Begleitung finden zu können.

Nein. Sie können Hebammen direkt kontaktieren, am besten suchen Sie wohnortnah. Hebammen sind sogenannte Primärversorger*innen. Sie rechnen Ihre Leistungen direkt mit den gesetzlichen Krankenkassen ab. Wenn Sie privat krankenversichert sind, klären Sie bitte mit Ihrer Krankenkasse, welche Hebammenleistungen übernommen werden. Sie erhalten dann von der Hebamme eine Privatrechnung für Ihre erbrachten Leistungen.

Sie können über Hebammensuchmaschinen im Internet eine Hebamme finden oder Sie schauen auf den Hebammenlisten von Krankenhäusern, Geburtshäusern und Gynäkolog*innen nach einer Betreuung.

Nein. Sie haben das Recht zu entscheiden, ob Sie die Schwangerenvorsorge im Wechsel von Hebamme und Ärzt*in oder alleinig bei einer Berufsgruppe durchführen lassen möchten. Auch im Falle einer Risikoschwangerschaft haben Sie ein Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen und Hilfeleistungen durch eine Hebamme. Die Untersuchungen orientieren sich an den Mutterschaftsrichtlinien und werden in Ihrem Mutterpass dokumentiert. Bei Abweichungen oder Auffälligkeiten in der Hebammenvorsorgeuntersuchung werden Sie an Ihre Ärzt*in überwiesen.